Der Zutritt zum Grossmünster ist kostenlos für Besinnung, Gebet und Besichtigung.
Für den Aufstieg auf den Karlsturm und den Besuch der Schriftensammlung wird eine Gebühr von 5 Schweizer Franken / Euro erhoben.
Für Studierende (mit Legi) / Kulturlegi / Pensionierte und Kinder von 6 bis 16 Jahren beträgt der Eintritt nur 2 Schweizer Franken / Euro.
Freier Eintritt gilt für Kinder bis 6 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass im Grossmünster nur mit Bargeld oder Twint bezahlt werden kann.
Wir bitten Sie, den Kirchenraum zu respektieren und auf laute Gespräche zu verzichten.
Essen und Trinken im Kirchenraum ist untersagt.
Fotografieren ohne Blitzlicht und Stativ ist für private Zwecke ausserhalb der Gottesdienste gestattet. Die Polke-Fenster sind urheberrechtlich geschützt. Das Fotografieren mit Stativ oder für professionelle und publizistische resp. kommerzielle Zwecke ist untersagt.
Auch das exzessive Selfie-Fotografieren in Gruppen und private Fotoshootings sind zu unterlassen.
Koffer, Rucksäcke, Sport-, Reisetaschen dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Kirche stehen, sie können beim Empfang deponiert werden. Kinderwagen oder Buggys dürfen nicht im Eingangsbereich (Windfang) stehen. Gehhilfen und Rollstühle sind zugelassen.
Das Erdgeschoss der Kirche ist rollstuhlgängig. Die Empore, der Chorbereich, der Karlsturm sowie die Krypta sind zur Zeit noch nicht rollstuhlgängig. Eine rollstuhlgängige Erschliessung der Empore sowie eine behindertengerechte Toilettenanlage sind im Rahmen des Grossumbauprojekts Grossmünster in Planung (Zeitraum Realisierung ca. 2024-2025).
Es ist eine Hörschlaufe für Personen mit Hörgerät vorhanden sowie zusätzliche Hörhilfen.
Tiere in der Kirche sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenhunde.
Einzelne in der Kirche ausgelegte Flyer und Anlasshinweise stehen auch in Englisch und Französisch zur Verfügung. Die Audioguides enthalten einen Fremdsprachenmodus in Französisch, Italienisch, Englisch und Rätoromanisch. Private Führungen werden auch auf Englisch angeboten.
Fundgegenstände können im Sigristenbüro abgeholt werden. Dieses befindet sich im Chor des Kirchengewölbes links hinten und hat die gleichen Öffnungszeiten wie die Kirche.
Schulklassen und Gruppen mit eigenem Guide müssen ihr Zeitfenster mind. 48 Std. im Voraus auf fuehrungen.reformiert-zuerich.ch reservieren. Bei grossem Besucherandrang wird die Anzahl gleichzeitig eingelassener Gruppen beschränkt.
Kinder und Jugendliche unterstehen der Verantwortung erwachsener Begleitpersonen. Die Audiogeräte werden nicht an Kinder unter 6 Jahren abgegeben. Schreiben und Zeichnen sind nur mit Blei- oder Farbstiften auf einer festen Schreib- bzw. Zeichenunterlage gestattet. Auf den Boden sitzen (z.B. auf der Chortreppe) ist nicht gestattet.
Unsere Seelsorge ist für Sie da. Mehr erfahren über das Seelsorge- und Beratungsangebot
Taufen, Hochzeiten und Abdankungen im Grossmünster sind grundsätzlich möglich. Um Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten in Erfahrung zu bringen, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarramt in Verbindung.
Die Kirche bietet Raum für besondere Konzerte und Veranstaltungen. Mehr erfahren über unser Raumangebot
Die Anfahrt mit einem Auto ist zwischen 5.00 und 12.00 Uhr erlaubt, jedoch sind Parkplätze nur mit einer Bewilligung vorhanden.
Zufahrten für Anlieferungen für eine Veranstaltung in der Kirche, sind auch nach 12.00 Uhr möglich mit einer Zufahrtsbewilligung in der Sperrzone.
Eine solche ist erhältlich:
Diese Zufahrtsbewilligung kostet CHF 10.— ist für den ganzen Kalendertag gültig und muss hinter der Frontscheibe mitgeführt werden.
Mehr Infos zur Anfahrt finden Sie im PDF der Stadt Zürich.
Konsultieren Sie unsere aktuelle Hausordnung, schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpersonen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!